Elektronikprodukte auf gefährliche Stoffe geprüft
PARIS, FRANCE, June 17, 2026 /EINPresswire.com/ -- Eine EU-finanzierte Prüfkampagne zum Gehalt an gefährlichen Stoffen in 173 Elektro- und Elektronikgeräten ergab, dass die Hälfte die zulässigen Grenzwerte überschreitet. Diese Aktivität wurde von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission (GD GROW) organisiert.
Die Marktüberwachungsbehörden (MÜB) wählten 107 günstige, häufig verwendete Elektrogeräte mit USB-Anschluss oder Solarmodul wie Ventilatoren, Lautsprecher, Smartwatches, Taschenlampen und Gartenleuchten für die Prüfungen aus. Außerdem wurden 32 Küchengeräte wie Toaster, Waffeleisen, Mixer, Zitruspressen und elektrische Salzstreuer sowie 22 Geräte für die Körperpflege wie Haartrockner, Warmluftbürsten, Rasierer, Trimmer und Massagegeräte untersucht. Die übrigen Produkte fielen in andere Kategorien.
Sie wurden auf den Gehalt an Schwermetallen (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom), bromierte Flammschutzmittel (PBB und PBDE) sowie Weichmacher (Phthalate: DEHP, BBP, DBP und DIBP) geprüft, deren Verwendung durch die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS) eingeschränkt ist.
Erhöhte Gehalte an Blei (und Cadmium) wurden am häufigsten in Lötstellen nachgewiesen (82 Proben fielen durch). Weichmacher kamen vor allem in der Isolierung und/oder den Ummantelungen von USB-Kabeln, Netzkabeln und Steckern, besonders in weichem PVC, vor (51 Proben fielen durch). Bromierte Flammschutzmittel wurden in Hartplastikteilen von fünf Proben gefunden, und sechswertiges Chrom wurde in bestimmten Metallschrauben und irisierenden Metallkomponenten von drei Proben festgestellt.
Bei Online-Käufen war die Ausfallquote höher: 49 erfüllten die Anforderungen nicht, aus Ladengeschäften waren es nur 37 Proben.
EU-weite Probenahme
Insgesamt wurden 104 Proben im stationären Handel und 69 online zu einem Durchschnittspreis von 10 EUR gekauft.
Die Geräte wurden in Ladengeschäften und online durch MÜB aus 13 Ländern erworben: Belgien, Estland, Finnland, Deutschland, Irland, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden und Slowenien.
Fehlende Dokumentation und CE-Kennzeichnung
Getrennt davon wurden die Produkte auf die erforderliche Kennzeichnung und Dokumentation überprüft. Bei 41 (24 %) der Produkte wurden Probleme festgestellt, darunter eine fehlende, unzureichend sichtbare oder unleserliche CE-Kennzeichnung oder eine Kennzeichnung, die sich leicht entfernen ließ. Zu den Mängeln zählte auch das Fehlen von Angaben zu einer Kontaktstelle in der EU.
Nimmt man die Laborprüfungen und die Kontrolle der Kennzeichnung zusammen, so fielen insgesamt 91 von 173 Produkten (53 %) durch.
Die MÜB informierten Unternehmen über die Mängel und meldeten mehrere dieser Produkte auf der Plattform Safety Gate, dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte.
Für die 91 nicht konformen Produkte wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Am häufigsten wurden sie vom Markt genommen, bevor sie die Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen, und ihr Verkauf verboten.
Empfehlungen
Die MÜB raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, die elektronische Produkte kaufen, Safety Gate zu konsultieren, um zu prüfen, ob das Produkt, das sie kaufen wollen, nicht als gefährlich eingestuft wurde.
Außerdem empfehlen die MÜB, beim Einkauf verdächtig günstige Produkte zu meiden. Es ist unwahrscheinlich, dass solche Produkte den EU-Normen entsprechen. Sie sind potenziell umweltschädlich und schwer zu recyceln. Wenn Sie online einkaufen, sollten Sie sich vergewissern, dass der Verkäufer oder Lieferant eine EU-Adresse aufweist.
Die MÜB empfehlen, nach der CE-Kennzeichnung Ausschau zu halten und sich des Unterschieds zwischen dem CE-Konformitätszeichen und Imitationen (oft fälschlicherweise als China-Export bezeichnet) bewusst zu sein, die keine offiziellen CE-Kennzeichnungen sind und falsche oder irreführende Informationen enthalten können.
Hersteller, Importeure und Händler müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und nur mit zuverlässigen Partnern zusammenarbeiten. Sie müssen die geltenden EU-Rechtsvorschriften einhalten, einschließlich der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS), und sicherstellen, dass ihre Waren den Vorschriften entsprechen, bevor sie sie auf den EU-Markt bringen.
Schließlich ist es für Wirtschaftsbeteiligte wichtig, die gesamte Produktdokumentation sorgfältig zu prüfen – von den vor der Bestellung bereitgestellten Informationen bis hin zu den Prüfberichten. Die erforderlichen Unterlagen müssen den MÜB auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die Sicherheit des Binnenmarktes bewahren
Die Produktauswahl und die Prüfung waren Teil der Marktüberwachungskampagne 2025 im Rahmen der Gemeinsamen Maßnahmen zur Konformität von Produkten (Joint Actions on Compliance of Products, JACOP), die von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission (GD GROW) organisiert wurde.
JACOP wird in der gesamten EU und in den EFTA-Ländern durchgeführt und trägt zur Sicherheit des Binnenmarktes bei, indem die Zusammenarbeit zwischen den MÜB gestärkt und Prüfkonzepte koordiniert werden.
Die MÜB erhalten die Möglichkeit, gemeinsam Produkte zu bewerten, Risiken zu ermitteln und sicherzustellen, dass Hersteller Korrekturmaßnahmen ergreifen. Die Ausgabe 2025 umfasste 11 Produkttypen.
„Kampagnen wie JACOP schützen die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Geräten und bewahren Wirtschaftsbeteiligte vor Konkurrenz, die versucht, die EU-Vorschriften zu umgehen“, sagt Vanessa Capurso, Referentin der GD GROW.
Wünschen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns über: jacop2025@esn.eu
David Crous
Tipik
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